Eignungsnachweise richtig zusammenstellen

7. August 2026

Was Vergabestellen wirklich fordern

Neben dem eigentlichen Angebot verlangen öffentliche Auftraggeber regelmäßig Nachweise darüber, dass ein Unternehmen überhaupt geeignet ist, den ausgeschriebenen Auftrag auszuführen. Diese Eignungsnachweise gehören zu den häufigsten Stolperfallen im Vergabeverfahren – nicht, weil sie inhaltlich schwer zu erbringen wären, sondern weil ihre Form, Aktualität und Vollständigkeit oft unterschätzt werden. Ein Überblick, worauf es ankommt.


Was bedeutet „Eignung" im Vergaberecht?


Die Eignungsprüfung soll sicherstellen, dass ein Unternehmen fachlich, wirtschaftlich und rechtlich in der Lage ist, den Auftrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Das Vergaberecht unterscheidet dabei typischerweise drei Kategorien:

  • Fachkunde und Leistungsfähigkeit – Kann das Unternehmen die Leistung technisch und personell erbringen?
  • Zuverlässigkeit – Gibt es Ausschlussgründe, etwa wegen schwerer beruflicher Verfehlungen, Steuerrückständen oder Verurteilungen?
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Ist das Unternehmen finanziell stabil genug, um den Auftrag durchzuführen?


Welche konkreten Nachweise dafür verlangt werden, legt der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen fest – meist in einem eigenen Abschnitt zu Eignungskriterien oder in einer separaten Eigenerklärung, die auszufüllen ist.


Die häufigsten geforderten Nachweise

1. Handwerksrollenauszug bzw. Gewerbeanmeldung Für Handwerksbetriebe wird häufig ein aktueller Auszug aus der Handwerksrolle verlangt, der die Eintragung im jeweiligen zulassungspflichtigen Handwerk bestätigt. Freelancer und Dienstleister weisen ihre gewerbliche Tätigkeit meist über die Gewerbeanmeldung oder einen vergleichbaren Nachweis nach.


2. Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Häufig gefordert werden Bescheinigungen des Finanzamts (steuerliche Unbedenklichkeit) und der Berufsgenossenschaft, teils auch der Sozialversicherungsträger. Diese Bescheinigungen bestätigen, dass keine rückständigen Zahlungsverpflichtungen bestehen.


3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder Bundeszentralregister
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit wird gelegentlich ein aktueller Auszug verlangt, der belegt, dass keine einschlägigen Eintragungen - etwa Vorstrafen der Geschäftsführung - vorliegen.


4. Referenzen
Referenzlisten über vergleichbare, in der Vergangenheit ausgeführte Aufträge sind eines der am häufigsten geforderten Eignungskriterien. Verlangt werden meist Angaben zu Auftragsgegenstand, Auftragswert, Ausführungszeitraum und einem Ansprechpartner beim jeweiligen Referenzauftraggeber.


5. Versicherungsnachweise
Häufig wird der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer bestimmten Mindestdeckungssumme verlangt, teils auch weiterer branchenspezifischer Versicherungen.


6. Angaben zu Personal und technischer Ausstattung
Je nach Auftragsgegenstand können Angaben zur Anzahl der Beschäftigten, zur Qualifikation von Schlüsselpersonal oder zur vorhandenen technischen Ausstattung (Maschinen, Fahrzeuge, Software) gefordert sein.


7. Umsatzangaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird teils ein Mindestjahresumsatz der letzten Geschäftsjahre verlangt, häufig gestaffelt nach dem Auftragswert.


Typische Fehler bei der Zusammenstellung

1. Veraltete Nachweise Viele Bescheinigungen dürfen ein bestimmtes Höchstalter nicht überschreiten – häufig drei oder sechs Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Ein Nachweis, der zwar inhaltlich zutreffend, aber zu alt ist, kann formal als nicht ausreichend gewertet werden.


Praxistipp:
Regelmäßig genutzte Nachweise (Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Handwerksrollenauszug) in einem festen Rhythmus erneuern, statt sie erst bei konkretem Bedarf zu beantragen – die Bearbeitungszeit bei Behörden kann mehrere Wochen betragen.


2. Eigenerklärung statt Originalnachweis – oder umgekehrt
Viele Vergabeunterlagen sehen vor, dass Bieter zunächst nur eine Eigenerklärung abgeben, wonach die geforderten Voraussetzungen vorliegen; die Originalnachweise müssen erst auf Anforderung – meist nur vom Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll – nachgereicht werden. Eigenerklärungen sind häufig auf einem Formular des Auftraggebers abzugeben. Wird stattdessen ohne Not der volle Nachweisberg gleich beim Angebot mitgeschickt (oder umgekehrt fälschlich nur eine formlose Erklärung abgegeben, wo ein Originalnachweis verlangt ist), führt das jedenfalls zu unnötigem Aufwand, im schlimmsten Fall sogar zum Ausschluss.


Praxistipp:
Die Vergabeunterlagen genau darauf prüfen, ob Eigenerklärung oder Originalnachweis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gefordert ist, und auf welchem Formular eine Eigenerklärung abzugeben ist – und im Zweifel bei Unklarheit über die Bieterkommunikation nachfragen.


3. Referenzen ohne die geforderten Angaben
Eine Referenzliste, die zwar Projekte nennt, aber keine Ansprechpartner, keinen Auftragswert oder keinen Ausführungszeitraum enthält, erfüllt die formalen Anforderungen häufig nicht – selbst wenn die Referenzen inhaltlich einschlägig wären.


Praxistipp:
Referenzen nicht erst bei Bedarf zusammenstellen, sondern eine strukturierte, laufend aktualisierte Referenzdatenbank pflegen, aus der sich für jede Ausschreibung passende Projekte mit vollständigen Angaben auswählen lassen.


4. Eignungsleihe nicht bedacht
Erfüllt ein Unternehmen bestimmte Eignungskriterien (etwa einen geforderten Mindestumsatz oder bestimmte Referenzen) nicht allein, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Eignung eines anderen Unternehmens „geliehen" werden – etwa eines Nachunternehmers oder Partners in einer Bietergemeinschaft. Dieser Weg wird in der Praxis häufig übersehen, obwohl er gerade kleineren Unternehmen die Teilnahme an sonst unerreichbaren Ausschreibungen ermöglichen kann.


Praxistipp:
Bei fehlender Eigeneignung frühzeitig prüfen, ob eine Eignungsleihe in Betracht kommt – dafür sind zusätzliche Erklärungen und Verpflichtungserklärungen des Dritten erforderlich, die entsprechend Vorlaufzeit brauchen.


5. Präqualifizierung nicht genutzt
Über die Präqualifizierungsdatenbank (PQ-VOB bzw. allgemeine Präqualifizierungsverzeichnisse) können Unternehmen bestimmte Eignungsnachweise einmalig hinterlegen und müssen sie dann nicht für jedes einzelne Verfahren erneut zusammenstellen. Gerade Unternehmen, die regelmäßiger an Vergabeverfahren teilnehmen möchten, sparen dadurch erheblichen wiederkehrenden Aufwand.


Praxistipp:
Bei regelmäßiger Teilnahme an Vergabeverfahren eine Präqualifizierung prüfen – der einmalige Aufwand zahlt sich bei mehreren Verfahren pro Jahr in der Regel aus.


Eine praktische Grundausstattung schaffen

Für Unternehmen, die wiederholt an Vergabeverfahren teilnehmen möchten, empfiehlt sich eine Art „Vergabemappe", die folgende Unterlagen stets aktuell bereithält:

  • Aktueller Handwerksrollenauszug bzw. Gewerbenachweis
  • Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finanzamt, Berufsgenossenschaft)
  • Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
  • Strukturierte, laufend gepflegte Referenzliste mit vollständigen Angaben
  • Aktuelle Umsatz- und Personalzahlen
  • Gegebenenfalls: Präqualifizierungsnachweis


Wer diese Unterlagen nicht erst bei einer konkreten Ausschreibung zusammensucht, sondern kontinuierlich pflegt, gewinnt bei kurzfristigen Fristen einen erheblichen Zeitvorteil, der für weitere Vorbereitungen genutzt werden kann.


Fazit

Eignungsnachweise sind selten inhaltlich das Problem – die meisten Unternehmen erfüllen die Anforderungen tatsächlich. Der Stolperstein liegt fast immer in der Form: Aktualität, Vollständigkeit und die richtige Zuordnung zu Eigenerklärung oder Originalnachweis. Eine gepflegte, stets aktuelle Grundausstattung an Nachweisen reduziert dieses Risiko erheblich und spart bei jeder neuen Ausschreibung wertvolle Zeit.


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