Leistungen

Vergaberecht

Schwerpunkt Vergaberecht: Ihr Anspruch auf fairen Wettbewerb

Das Vergaberecht ist das Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber. Als einer der größten Wirtschaftsfaktoren in Deutschland vergibt die öffentliche Hand jährlich Aufträge im Wert von mehreren hundert Milliarden Euro. Damit dieser Prozess fair bleibt, gelten strenge gesetzliche Spielregeln.


Die vier Grundsätze des Vergaberechts

Das Vergaberecht zwingt Behörden, Kommunen und öffentliche Unternehmen dazu, Beschaffungsvorgänge nach fünf unumstößlichen Grundsätzen abzuwickeln:

  • Wettbewerb
  • Transparenz
  • Nicht-Diskriminierung
  • Wirtschaftlichkeit
  • Verhältnismäßigkeit

Als Auftraggeber sind Sie diesen Grundsätzen verpflichtet. Als Bieter haben Sie grundsätzlich einen einklagbaren gesetzlichen Anspruch darauf, dass diese Grundsätze im Verfahren eingehalten werden.


Über 5 Jahre Erfahrung an der Schnittstelle von Recht und Praxis

Ich verfüge über mehr als fünf Jahre spezialisierte Erfahrung im Vergaberecht. Ich kenne die Herausforderungen öffentlicher Beschaffungen im Detail. Ich berate und vertrete sowohl Mittelstand und IT-Bieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte als auch öffentliche Auftraggeber bei der rechtssicheren Gestaltung von Vergabeverfahren. Auch im Falle von vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern stehe ich Ihnen als erfahrener Partner zur Seite - alles jeweils selbstverständlich nach vorheriger Konfliktprüfung.


Digitale Services zum Festpreis

Um Ihnen die Zusammenarbeit so einfach und transparent wie möglich zu machen, habe ich typische vergaberechtliche Kernleistungen als standardisierte Mandate zum Pauschalpreis produktisiert:

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Angebots-Check anfragen

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie begründet keine Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen. Nach Eingang prüfe ich, ob ich Ihr Mandat übernehmen kann und gebe Ihnen zeitnah eine erste kostenfreie Einschätzung Ihres Anliegens. Anschließend erhalten Sie gegebenenfalls einen Mandatsvertrag mit den vereinbarten Leistungen und Kosten.