Leistungen

IT-Recht

Schwerpunkt IT-Recht: Rechtssicherheit für digitale Geschäftsmodelle

Das Recht der Informationstechnologie – kurz IT-Recht – ist ein dynamisches und weites Feld, das von strenger europäischer Regulierung bis hin zur hochspezialisierten Vertragsgestaltung reicht.


Die Komplexität im Blick, das Geschäftsmodell im Fokus

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die neue EU-KI-Verordnung, komplexe Software-Lizenzverträge oder die strengen EVB-IT-Vertragsmuster der öffentlichen Hand – das IT-Recht umfasst unzählige Rechtsquellen. Ein im IT-Recht tätiger Anwalt muss hierbei stets den Überblick behalten.

Viel wichtiger ist jedoch etwas anderes: Ein IT-Anwalt muss verstehen, was sein Mandant technisch tut und welches digitale Geschäftsmodell er verfolgt.


Einarbeitung – Auf Augenhöhe mit Ihrer IT

Ich habe Erfahrung in der Zusammenarbeit mit IT-Abteilungen und der Gestaltung von Verträgen über komplexe IT-Beschaffungen. Ich werde Ihnen nicht versprechen, Ihr spezifisches Geschäftsmodell oder Ihre Software-Architektur vom ersten Tag an blind zu verstehen – aber ich kann Ihnen zusichern, mich so tief und präzise darin einzuarbeiten, dass wir am Ende gemeinsam ein rechtlich und wirtschaftlich optimales Ergebnis für Sie erreichen.


Unsere produktisierten IT-Services zum Festpreis

Um Ihnen langwierige Abstimmungen zu ersparen, bietet meine Kanzlei typische IT-rechtliche Fragestellungen als standardisierte, digitale Leistungspakete an:

  • Vertrags-Check  (IT- & Wirtschaftsrecht): Rechtliche Prüfung von IT-Dienstleistungsverträgen, SaaS-Agreements, Werkverträgen oder NDAs bis 15 Seiten (inkl. Anlagen) vor der finalen Unterschrift.
  • KI-Compliance- & Output-Check: Die rechtliche Absicherung für die kommerzielle Nutzung von KI-generiertem Code, Texten oder Designs in Ihrem Unternehmen.

Sprechen Sie mich gerne an oder starten Sie Ihre Anfrage unkompliziert direkt über unser Online-Formular.


Mandatsanfrage stellen

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie begründet keine Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen. Nach Eingang prüfe ich, ob ich Ihr Mandat übernehmen kann und gebe Ihnen zeitnah eine erste kostenfreie Einschätzung Ihres Anliegens. Anschließend erhalten Sie gegebenenfalls einen Mandatsvertrag mit den vereinbarten Leistungen und Kosten.