Typische Mandate

Rügeschreiben-Service

Sie haben einen öffentlichen Auftrag nicht erhalten - vielleicht wurde Ihr Angebot sogar ausgeschlossen? Oder Sie gehen davon aus, dass die Vergabeunterlagen einen Ihrer Konkurrenten bevorzugen?


Geeignet für:
Unternehmen, die aus dem laufenden Vergabeverfahren ausgeschlossen wurden, oder die ein Absageschreiben nach § 134 GWB (bevorstehende Zuschlagserteilung an einen Konkurrenten) erhalten haben - oder die einfach Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens haben.


Leistungsumfang:

  • Akut-Prüfung: Detaillierte Durchsicht des Ausschluss- oder Absageschreibens, Ihres Angebots und der relevanten Vergabeunterlagen zur Identifikation von Vergaberechtsverstößen.
  • Erst-Einschätzung (Telefonisch): Ein kurzes, fokussiertes Telefongespräch zur Abstimmung der Erfolgsaussichten und der verbleibenden gesetzlichen Fristen.
  • Erstellung der Rüge: Nach gemeinsamer Abwägung der Erfolgsaussichten - Ausarbeitung eines fundierten Rügeschreibens an die Vergabestelle, auf Wunsch auf anwaltlichem Kanzlei-Briefkopf.
  • Abschluss-Besprechung: Telefonische Erläuterung des fertigen Schreibens und strategische Beratung zum weiteren Verhalten gegenüber der Vergabestelle.

Hinweis: Dieser Service umfasst die außergerichtliche Rüge zur Wahrung Ihrer Bieterrechte. Die Durchführung eines anschließenden, zeitintensiven Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist nicht Teil des Pauschalpakets und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.


Ihr Vorteil: Ohne rechtzeitige und ordnungsgemäße Rüge verlieren Sie jegliche Chance, den Auftrag doch noch zu erhalten. Eine schnelle und fundierte Rüge wahrt Ihre Chance, den Auftrag zu erhalten, und kann der Vergabestelle eine "goldene Brücke" zu einer anderweitigen Entscheidung bauen.


Honorar: 1.250,- € bis 1.450,- € netto (Festpreis)

Sofern sich nach erster Prüfung herausstellt, dass eine Rüge keine Erfolgsaussichten hätte und Sie kein Rügeschreiben benötigen, werden lediglich 50 % des Preises abgerechnet.

Rügeschreiben-Service anfragen

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie begründet keine Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen. Nach Eingang prüfe ich, ob ich Ihr Mandat übernehmen kann und gebe Ihnen zeitnah eine erste kostenfreie Einschätzung Ihres Anliegens. Anschließend erhalten Sie gegebenenfalls einen Mandatsvertrag mit den vereinbarten Leistungen und Kosten.