Rechtsgebiete

Vergaberecht

Schwerpunkt Vergaberecht: Ihr Anspruch auf fairen Wettbewerb

Das Vergaberecht ist das Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber. Als einer der größten Wirtschaftsfaktoren in Deutschland vergibt die öffentliche Hand jährlich Aufträge im Wert von mehreren Milliarden Euro. Damit dieser Prozess fair bleibt, gelten strenge gesetzliche Spielregeln.


Die vier Grundsätze des Vergaberechts

Das Vergaberecht zwingt Behörden, Kommunen und öffentliche Unternehmen dazu, Beschaffungsvorgänge nach vier unumstößlichen Grundsätzen abzuwickeln:

  • Wettbewerb
  • Transparenz
  • Nicht-Diskriminierung
  • Wirtschaftlichkeit

Als Auftraggeber sind Sie diesen Grundsätzen verpflichtet. Als Bieter haben Sie einen einklagbaren gesetzlichen Anspruch darauf, dass diese Grundsätze im Verfahren lückenlos eingehalten werden.


Über 5 Jahre Erfahrung an der Schnittstelle von Recht und Praxis

Ich verfüge über mehr als fünf Jahre spezialisierte Erfahrung im Vergaberecht. Durch meine tägliche Praxis kenne ich die Herausforderungen öffentlicher Beschaffungen. Ich berate und vertrete sowohl Mittelstand und IT-Bieter bei der Durchsetzung ihrer Rechte als auch öffentliche Auftraggeber bei der rechtssicheren Gestaltung von Vergabeverfahren. Auch im Falle von vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern stehe ich Ihnen als erfahrener Partner zur Seite.


Digitale Services zum Festpreis

Um Ihnen die Zusammenarbeit so einfach und transparent wie möglich zu machen, habe ich typische vergaberechtliche Kernleistungen als standardisierte Mandate zum Pauschalpreis produktisiert:

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